CareLit Fachartikel
Keine Haftung bei Chemikalienunverträglichkeit
Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2001 · Heft 1 · S. 873 bis 875
Dokument
60220
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Umgang mit Desinfektionsmitteln, allergieauslösenden Stoffen und anderen Chemikalien kann bei Beschäftigten im Krankenhaus u. U. zu schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Der Krankenhausträger haftet dann nur, wenn er den Personenschaden vorsätzlich herbeigeführt hat. Andernfalls muß sich der Arbeitnehmer an die zuständige Berufsgenossenschaft wenden.
Schlagworte
DESINFEKTIONSMITTEL
KRANKHEIT
HAFTUNGSRECHT
ARBEITNEHMER
ANÄSTHESIE
BAUCHLAGE
DIAGNOSTIK
PATIENTEN
RISIKO
ÄRZTE
KONTRAINDIKATIONEN
LAPAROTOMIE
THERAPIE
PATIENTENLAGERUNG
CHECKLISTE
GESUNDHEITSWESEN