CareLit Fachartikel
Aktuelle Urteile des BSG zum nächtlichen Hilfebedarf und zur Wirksamkeit von Schiedsstellenentscheidungen
Kleiner, O. · Pflegen Ambulant, Melsungen · 2001 · Heft 11 · S. 54 bis 55
Dokument
60880
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zwei neuere Urteile des BSG beschäftigen sich mit der Frage des Begriffs Pflege rund um die Uhr - auch nachts. Das BSG entschied: nächtlicher Hilfebedarf besteht wenn täglich zwischen 22. 00 Uhr und 6. 00 Uhr mindestens einmal Hilfe erforderlich wird. Eine ständige Rufund Einsatzbereitschaft genügt nicht als Hilfebedarf.
Schlagworte
PFLEGEVERSICHERUNG
URTEIL
SCHIEDSSTELLE
HILFE
SCHLAF
BERLIN
ZEIT
RECHTSANWÄLTE
Pflegen Ambulant
Melsungen