Comprehensive Care Center und § 116b SGB V
Glaeske, G.; Schramm, W.; Herzig, D. · Zeitschrift für Orthopädie und Unfallchirurgie · 2008 · Heft S 01 · S. S13-S20
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
ZusammenfassungDurch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) wurde 2004 § 116b äAmbulante Behandlung im Krankenhaus“ neu ins fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) eingeführt. Damit wurde den Krankenkassen die Möglichkeit eröffnet, mit Krankenhäusern Verträge über die ambulante Versorgung seltener Erkrankungen wie z. B. die Hämophilie abzuschließen. Auf dieser Basis wurde 2005 ein Versorgungsvertrag zwischen der Universitätsklinik Eppendorf in Hamburg und drei großen Krankenkassen geschlossen. Im Ergebnis führte dies zu positiven Veränderungen für alle Beteiligten: Den Patienten konnte bei einer adäquaten Vergütung…