CareLit Fachartikel
§ 301 SGB V oder: Geld nur gegen Daten? Krankenkassen, Krankenhäuser und der Datenschutz
Gebauer, C. · Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 2001 · Heft 12 · S. 1117 bis 1120
Dokument
61170
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Versuche von Krankenkassen, selbst in Patientenakten eines Krankenhauses Einsicht zu nehmen, widersprechen geltenden Vorschriften. Wenn einem Krankenhaus die Übernahme von Behandlungskosten wegen nicht ermöglichter Einsichtnahme verweigert wird, handelt die Kasse rechtswidrig.
Schlagworte
KRANKENKASSE
DATENSCHUTZ
KRANKENHAUS
RECHT
SOZIALGESETZBUCH
Krankenhaus Umschau
Kulmbach