CareLit Fachartikel
Keine Grundsicherung in der offenen Station einer psychiatrischen Klinik
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2001 · Heft 12 · S. 154 bis 156
Dokument
61182
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In seinem Urteil vom 20. Juni 2000 beschäftigt sich der BGH mit der Frage, ob eine Grundsicherung in einer offenen Station einer Psychiatrischen Klinik erforderlich ist. Das Gericht entscheidet, wenn keine konkrete Selbstmordgefahr vorliegt, dann müssen die ergriffenen Schutzmaßnahmen therapeutisch vertretbar sein.
Schlagworte
PSYCHIATRISCHES KRANKENHAUS
URTEIL
SICHERHEIT
Krankenhaus und Recht
Frankfurt