CareLit Fachartikel
Wenn das Arbeitsmittel fliegt. Rahmenbedingungen für betriebliche Drohnen-Einsätze
Kring, F. · Sicherheitsbeauftragter · 2026 · Heft 7-8 · S. 17 bis 19
Dokument
612430
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Drohnen bieten im Arbeitsschutz große Chancen, weil sie gefährliche Aufgaben übernehmen können. Gleichzeitig birgt ihr Einsatz Gefahren und ist daher hochgradig reguliert. Voraussetzung für eine Nutzung der beliebten Flugobjekte im oder für den Betrieb ist, dass Geräte, Piloten und Flugpläne konsequent in die Arbeitsschutzorganisation eingebunden werden.
Schlagworte
Drohnen
Arbeitssicherheit
Arbeitsschutz
Betriebssicherheitsverordnung
EU-Drohnenverordnung
Gefährdungsbeurteilung
Luftverkehrsordnung
Boden
Abkürzungen
Sicherheitsbeauftragter