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Bundessozialgericht weist Beschwerde zurück: Umstrittener Sturz eines Paketzustellers
Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2026 · Heft 7-8 · S. 46 bis 47
Dokument
612471
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Überraschungsentscheidungen gelten im deutschen Prozessrecht als heikel: Gerichte dürfen ihre Urteile grundsätzlich nicht auf Gesichtspunkte stützen, mit denen Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen mussten. Darauf berief sich ein Paketzusteller, der 2019 beim Ausladen gestürzt war und seither gerichtlich um die Anerkennung dieses Vorfalls als Arbeitsunfall kämpft.
Schlagworte
Recht
Arbeitsunfall
gesetzliche Unfallversicherung
Bundessozialgericht
Sozialgericht Hannover
Sozialgericht Reutlingen
Überraschungsentscheidung
Betriebsveranstaltung
Dienstreise
Beratung
Versicherungsschutz
Belegschaft
Anfälle
Sicherheitsbeauftragter