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Bundessozialgericht weist Beschwerde zurück: Umstrittener Sturz eines Paketzustellers

Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2026 · Heft 7-8 · S. 46 bis 47

Dokument
612471
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter
Autor:innen
Sautter, T.
Ausgabe
Heft 7-8 / 2026
Jahrgang 22
Seiten
46 bis 47
Erschienen: 2026-07-14 11:28:31
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Überraschungsentscheidungen gelten im deutschen Prozessrecht als heikel: Gerichte dürfen ihre Urteile grundsätzlich nicht auf Gesichtspunkte stützen, mit denen Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen mussten. Darauf berief sich ein Paketzusteller, der 2019 beim Ausladen gestürzt war und seither gerichtlich um die Anerkennung dieses Vorfalls als Arbeitsunfall kämpft.

Schlagworte

Recht Arbeitsunfall gesetzliche Unfallversicherung Bundessozialgericht Sozialgericht Hannover Sozialgericht Reutlingen Überraschungsentscheidung Betriebsveranstaltung Dienstreise Beratung Versicherungsschutz Belegschaft Anfälle Sicherheitsbeauftragter