CareLit Fachartikel

Bewohner dürfen Serviceverträge kurzfristig kündigen

Kremer-Preiß, U. · Pro Alter, Köln · 2001 · Heft 12 · S. 62 bis 63

Dokument
61326
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pro Alter, Köln
Autor:innen
Kremer-Preiß, U.
Ausgabe
Heft 12 / 2001
Jahrgang 34
Seiten
62 bis 63
Erschienen: 2001-12-01 00:00:00
ISSN
1430-1911
DOI

Zusammenfassung

In diesem Artikel geht es um Gerichtsurteile zum Betreuten Seniorenwohnen. Häufig sind Serviceund Beratungsleistungen in Betreuungsverträgen an die Mietverträge gekoppelt. Somit haben die Bewohner keine Möglichkeit, aus den Serviceverträgen auszusteigen ohne ihre Wohnung zu verlieren. Zwei Gerichte haben jetzt entschieden, dass Serviceverträge bei Unzufriedenheit kurzfristig gekündigt werden können.

Schlagworte

VERTRAG AUFTRAGSABWICKLUNG RECHT URTEIL RECHTSPRECHUNG BETREUTES WOHNEN Pro Alter Köln