CareLit Fachartikel
Gefahrgutrechtliche Voraussetzungen für den Versand von Diagnostischen Proben, Bakterienkulturen u.a. infektiösen Materialien
Thurm, V.; Tschäpe, H. · Bundesgesundheitsblatt, Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz, Berlin · 2001 · Heft 8 · S. 823 bis 828
Dokument
61459
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Diagnostische Proben von Menschen und Tieren, die Krankheitserreger enthalten, gelten als ansteckungsgefährliche Stoffe und unterliegen beim Transport den gefahrgutrechtlichen Bestimmungen. Der Beitrag informiert über die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen und sonstigen Vorschriften, die beim Transport über öffentliche Verkehrswege zu berücksichtigen sind.
Schlagworte
GESETZLICHE BESTIMMUNGEN
GEFAHRSTOFF
TRANSPORT
Bundesgesundheitsblatt
Gesundheitsforschung
Gesundheitsschutz
Berlin