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Die Amtszeit des Personalrats

Kunze, H. · Die Personalvertretung, Berlin · 2001 · Heft 8 · S. 359 bis 364

Dokument
61463
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Kunze, H.
Ausgabe
Heft 8 / 2001
Jahrgang 44
Seiten
359 bis 364
Erschienen: 2001-08-01 00:00:00
ISSN
1868-7857
DOI

Zusammenfassung

Die Amtszeit des Personalrats beträgt seit 1989 vier Jahre. Der Autor erläutert, unter welchen Umständen sich die Amtszeit erhöhen kann, in welchen Fällen es zu einer vorzeitigen Beendigung der Amtszeit kommen kann und wann es zu einer Wahlanfechtung kommt. Was führt zu einer Auflösung des Personalrats nch § 28 Abs. 1 BPersVG? Der Beitrag informiert umfassend über die Amtszeit des Personalrats nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz.

Schlagworte

PERSONALRAT Die Personalvertretung Berlin