CareLit Fachartikel
Die Amtszeit des Personalrats
Kunze, H. · Die Personalvertretung, Berlin · 2001 · Heft 8 · S. 359 bis 364
Dokument
61463
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Amtszeit des Personalrats beträgt seit 1989 vier Jahre. Der Autor erläutert, unter welchen Umständen sich die Amtszeit erhöhen kann, in welchen Fällen es zu einer vorzeitigen Beendigung der Amtszeit kommen kann und wann es zu einer Wahlanfechtung kommt. Was führt zu einer Auflösung des Personalrats nch § 28 Abs. 1 BPersVG? Der Beitrag informiert umfassend über die Amtszeit des Personalrats nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz.
Schlagworte
PERSONALRAT
Die Personalvertretung
Berlin