CareLit Fachartikel
Mitbestimmung der Betriebsvertretung bei den Grundsätzen der Dienstplangestaltung für Rufbereitschaft
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2001 · Heft 8 · S. 379 bis 380
Dokument
61479
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundesarbeitsgericht stellt mit seinem Beschluß vom 23. Januar 2001 fest, daß die Personalvertretung hinsichtlich der Grundsätze für die Aufstellung der Dienstpläne mitzubestimmen hat, wenn für Gruppen von Beschäftigten einer Dienststelle eine Rufbereitschaft außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit eingerichtet wird.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
MITBESTIMMUNG
PERSONALRAT
DIENSTPLAN
Zeitschrift für Tarifrecht
München