CareLit Fachartikel

Mitbestimmung der Betriebsvertretung bei den Grundsätzen der Dienstplangestaltung für Rufbereitschaft

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2001 · Heft 8 · S. 379 bis 380

Dokument
61479
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2001
Jahrgang 15
Seiten
379 bis 380
Erschienen: 2001-08-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Das Bundesarbeitsgericht stellt mit seinem Beschluß vom 23. Januar 2001 fest, daß die Personalvertretung hinsichtlich der Grundsätze für die Aufstellung der Dienstpläne mitzubestimmen hat, wenn für Gruppen von Beschäftigten einer Dienststelle eine Rufbereitschaft außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit eingerichtet wird.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG MITBESTIMMUNG PERSONALRAT DIENSTPLAN Zeitschrift für Tarifrecht München