CareLit Fachartikel

Bereitschaftsdienst ist zukünftig auch für Pflegekräfte Arbeitszeit Neue Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs bestätigt und erweitert Grundsatzurteil

Weiß, T. · BALK INFO, Flensburg · 2001 · Heft 1 · S. 34 bis 37

Dokument
61502
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BALK INFO, Flensburg
Autor:innen
Weiß, T.
Ausgabe
Heft 1 / 2001
Jahrgang 12
Seiten
34 bis 37
Erschienen: 2001-10-01 00:00:00
ISSN
1434-9574
DOI

Zusammenfassung

In einer neuen Entscheidung hat der EuGH am 3.7.2001 ausdrücklich festgestellt, dass die 2000 nur für Ärzte benannte Wertung von Bereitschaftsdiensten als Arbeitszeit im gleichen Umfang auch für Pflegepersonal gilt. Das Gericht nimmt in seiner Begründung Bezug auf die EG-Arbeitszeitrichtlinie 93/104.

Schlagworte

BEREITSCHAFTSDIENST ARBEITSZEIT URTEIL PFLEGEPERSONAL GESUNDHEITSWESEN KRANKENHÄUSER GEWERKSCHAFTEN ÄRZTE RICHTLINIE DEUTSCHLAND SPANIEN ARBEIT PRAXIS ZEIT AUFMERKSAMKEIT LÖSUNGEN