CareLit Fachartikel
Bereitschaftsdienst ist zukünftig auch für Pflegekräfte Arbeitszeit Neue Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs bestätigt und erweitert Grundsatzurteil
Weiß, T. · BALK INFO, Flensburg · 2001 · Heft 1 · S. 34 bis 37
Dokument
61502
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In einer neuen Entscheidung hat der EuGH am 3.7.2001 ausdrücklich festgestellt, dass die 2000 nur für Ärzte benannte Wertung von Bereitschaftsdiensten als Arbeitszeit im gleichen Umfang auch für Pflegepersonal gilt. Das Gericht nimmt in seiner Begründung Bezug auf die EG-Arbeitszeitrichtlinie 93/104.
Schlagworte
BEREITSCHAFTSDIENST
ARBEITSZEIT
URTEIL
PFLEGEPERSONAL
GESUNDHEITSWESEN
KRANKENHÄUSER
GEWERKSCHAFTEN
ÄRZTE
RICHTLINIE
DEUTSCHLAND
SPANIEN
ARBEIT
PRAXIS
ZEIT
AUFMERKSAMKEIT
LÖSUNGEN