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Finanzierung eines AiP oder von Ultraschallgeräten aus Drittmittelkonten kann strafrechtlich Konsequenzen haben

Scholz, K. · Niedersächsisches Ärzteblatt, Hannover · 2001 · Heft 11 · S. 29 bis 32

Dokument
61555
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Niedersächsisches Ärzteblatt, Hannover
Autor:innen
Scholz, K.
Ausgabe
Heft 11 / 2001
Jahrgang 74
Seiten
29 bis 32
Erschienen: 2001-11-01 00:00:00
ISSN
0028-9795
DOI

Zusammenfassung

Spätestens seit einem Beschluss vom 21.09.2001 des Oberlandesgerichts Köln steht fest, dass die Einwerbung von Drittmitteln und Zuwendungen für die jährliche Weihnachtsfeier nicht erlaubt ist. Der Beitrag gibt im wesentlichen den Inhalt der Pressemitteilung wieder und zitiert einzelne Passagen des Beschlusses.

Schlagworte

KRANKENHAUS FINANZIERUNG URTEIL Niedersächsisches Ärzteblatt Hannover