CareLit Fachartikel
Finanzierung eines AiP oder von Ultraschallgeräten aus Drittmittelkonten kann strafrechtlich Konsequenzen haben
Scholz, K. · Niedersächsisches Ärzteblatt, Hannover · 2001 · Heft 11 · S. 29 bis 32
Dokument
61555
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Spätestens seit einem Beschluss vom 21.09.2001 des Oberlandesgerichts Köln steht fest, dass die Einwerbung von Drittmitteln und Zuwendungen für die jährliche Weihnachtsfeier nicht erlaubt ist. Der Beitrag gibt im wesentlichen den Inhalt der Pressemitteilung wieder und zitiert einzelne Passagen des Beschlusses.
Schlagworte
KRANKENHAUS
FINANZIERUNG
URTEIL
Niedersächsisches Ärzteblatt
Hannover