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Truppenärztliche Tätigkeit keine allgemeinmedizinische Tätigkeit VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Oktober 2000
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 2001 · Heft 12 · S. 173 bis 176
Dokument
61640
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Gericht setzt sich in der hier vorliegenden Entscheidung mit der Übergangsvorschrift des § 22 Abs. 11 S. 1 lit. a der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 1.5.1995 auseinander. Der Kläger ist Leiter des Sanitätsbereichs eines Heeresfliegerregimentes und begehrt von der Landesärztekammer die Anerkennung als Facharzt für Allgemeinmedizin nach Übergangsbestimmungen.
Schlagworte
URTEIL
WEITERBILDUNG
ARZT
VORSCHRIFTEN
ANERKENNUNG
Der Arzt und sein Recht
Frankfurt