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Zuwendungen durch Erbschaft - für Pflegekräfte verboten?

Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2002 · Heft 1 · S. 74 bis 76

Dokument
61763
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B.
Ausgabe
Heft 1 / 2002
Jahrgang 41
Seiten
74 bis 76
Erschienen: 2002-01-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Wenn Pflegekräfte Zuwendungen von Patienten annehmen, lassen sie sich auf eine rechtlich schwierige Situation ein. Ist die Zuwendung Ausdruck von Dankbarkeit oder wird sie gemacht, weil der Patient sich eine bessere Behandlung erkaufen will? . Auch Testamente haben häufig den Beigeschmack der Erbschleicherei. In diesem Beitrag wird ein Beschluss des Oberlandesgerichtes Düsseldorf vorgestellt.

Schlagworte

TESTAMENT URTEIL ZUWENDUNG PATIENTENVERFÜGUNGEN TESTAMENTE SCHREIBEN WOHNUNG MENSCHEN RISIKO DEUTSCHLAND TELEFON KRANKENHÄUSER RECHTSANWÄLTE Die Schwester Der Pfleger Melsungen