CareLit Fachartikel
Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2002 · Heft 1 · S. 4 bis 8
Dokument
61846
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In seinem Urteil vom 8. November 2001 entschied das LAG Schleswig- Holstein Kiel, dass Bereitschaftsdienst als Arbeiszeit anzusehen ist. Der Beitrag nennt die Leitsätze und stellt den Tatbestand und die Entscheidungsgründe dar.
Schlagworte
URTEIL
BEREITSCHAFTSDIENST
ARBEITSZEIT
Entscheidungen
Geriatrie
Multimorbidität
Erschwert
Anhand
Fallbeispielen
Autor
Getroffen
Seinem
Krankenhaus und Recht
Frankfurt