CareLit Fachartikel
Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2002 · Heft 1 · S. 4 bis 8
Dokument
61846
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In seinem Urteil vom 8. November 2001 entschied das LAG Schleswig- Holstein Kiel, dass Bereitschaftsdienst als Arbeiszeit anzusehen ist. Der Beitrag nennt die Leitsätze und stellt den Tatbestand und die Entscheidungsgründe dar.
Schlagworte
URTEIL
BEREITSCHAFTSDIENST
ARBEITSZEIT
Krankenhaus und Recht
Frankfurt