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Extra-Zulassung im gesperrten Bezirk ist rechtens
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2002 · Heft 1 · S. 8 bis 18
Dokument
61847
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundessozialgericht entschied in seinem Urteil vom 14. März 2001, dass bei der Ausschreibung von Belegarzttägigkeiten in gesperrten Bezirken bereits zugelassene Ärzte den Vorrang haben. Kliniken könnenaber einen noch nicht zugelassenen Arzt auswählen, entschied das BSG in Kassel.
Schlagworte
URTEIL
BELEGARZT
KRANKENHAUS
Krankenhaus und Recht
Frankfurt