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Keine Aufklärung über Sterblichkeitsrate OLG Nürnerg, Urteil vom 29. Mai 2000

Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2002 · Heft 1 · S. 25 bis 27

Dokument
61850
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2002
Jahrgang 6
Seiten
25 bis 27
Erschienen: 2002-01-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Das OLG Nürnberg kam zu der Auffassung, dass die Aufklärungspflicht über Risiken einer umfangreichen Operation im Regelfall keine Angaben der aus ihre resultierenden Sterblichkeitsrate gebietet. Ebenso braucht nicht auf weniger belastende, risikoärme Operationsmethoden hingewiesen werden, wenn diese noch nicht hinreichend erprobt sind.

Schlagworte

URTEIL AUFKLÄRUNGSPFLICHT MORTALITÄT RISIKO Krankenhaus und Recht Frankfurt