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Kamm, J. · Altenheim, Hannover · 2002 · Heft 2 · S. 22 bis 23
Dokument
61963
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Durch das Pflege-Qualitätssicherungsgesetz und die neue Fassung des Heimgesetzes sollen mehr Transparenz und Verbraucherschutz gewährleistet werden. Die neuen Vorschriften verpflichten den Träger, die Unterlagen für Prüfungen der Heimaufsicht in der Einrichtung bereitzuhalten. Auch die Pflegedienstleitung ist auskunftspflichtig.
Schlagworte
AUSKUNFTSRECHT
HEIMGESETZ
PFLEGEDIREKTOR
Pflege-Qualitätssicherungsgesetz
Fassung
Heimgesetzes
Sollen
Transparenz
Verbraucherschutz
Gewährleistet
Neuen
Vorschriften
Verpflichten
Träger
Unterlagen
Altenheim