CareLit Fachartikel
Warum sinnvoll, wenn es auch kompliziert geht?
Wilrich, T. · Sicherheitsingenieur · 2026 · Heft 7-8 · S. 43 bis 45
Dokument
620216
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
§ 7 BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) sieht eine „vereinfachte Vorgehensweise“ bei der Verwendung von Arbeitsmitteln vor. Dieses Ziel wird jedoch verfehlt: Die Regelung birgt hohe Haftungsrisiken und verlagert Aufwand von wirksamer Gefährdungsbeurteilung und Risikominimierung hin zu kontraproduktiver Dokumentation der Nichterfüllung von Pflichten.
Schlagworte
Betriebssicherheitsverordnung
Gefährdungsbeurteilung
Arbeitsmittel
Arbeitsschutz
Haftungsrisiken
§ 7 BetrSichV
Dokumentation
Technik
Arbeitsplatz
Sicherheitsingenieur