CareLit Fachartikel
Auch Inklusionsunternehmen können andere Leistungsanbieter sein
Wörmann, D.; Rohde, K.-P. · Psychosoziale Umschau · 2018 · Heft 2 · S. 34 bis 35
Dokument
620593
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit der am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen zweiten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes ist auch ein neuer Leistungstatbestand des SGB IX in Kraft getreten. Andere Leistungsanbieter gemäß § 60 SGB IX stellen für interessierte Menschen mit psychischen Erkrankungen und geistigen Behinderungen eine Alternative zur Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) dar.
Schlagworte
Inklusionsunternehmen
andere Leistungsanbieter
SGB IX
psychische Erkrankung
Teilhabe
Rehabilitation
personenzentrierte Hilfe
Arbeitsmarkt
Arbeit
Beratung
Arbeitsplatz
Finanzierung
Gesetz
Psychosoziale Umschau