CareLit Fachartikel

Auch Inklusionsunternehmen können andere Leistungsanbieter sein

Wörmann, D.; Rohde, K.-P. · Psychosoziale Umschau · 2018 · Heft 2 · S. 34 bis 35

Dokument
620593
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Psychosoziale Umschau
Autor:innen
Wörmann, D.; Rohde, K.-P.
Ausgabe
Heft 2 / 2018
Jahrgang 5
Seiten
34 bis 35
Erschienen: 2026-07-15 11:56:41
ISSN
0930-4177
DOI

Zusammenfassung

Mit der am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen zweiten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes ist auch ein neuer Leistungstatbestand des SGB IX in Kraft getreten. Andere Leistungsanbieter gemäß § 60 SGB IX stellen für interessierte Menschen mit psychischen Erkrankungen und geistigen Behinderungen eine Alternative zur Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) dar.

Schlagworte

Inklusionsunternehmen andere Leistungsanbieter SGB IX psychische Erkrankung Teilhabe Rehabilitation personenzentrierte Hilfe Arbeitsmarkt Arbeit Beratung Arbeitsplatz Finanzierung Gesetz Psychosoziale Umschau