CareLit Fachartikel
Krankmachen angedroht: Fristlos gekündigt!
Heilberufe · 2002 · Heft 2 · S. 46
Dokument
62073
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wer im Streit seinem Vorgesetzen mit Arbeitsunfähigkeit droht, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Der Beitrag behandelt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
URTEIL
RECHT
Streit
Seinem
Vorgesetzen
Arbeitsunfähigkeit
Droht
Fristlosen
Rechnen
Beitrag
Behandelt
Landesarbeitsgerichts
Heilberufe