CareLit Fachartikel
Nicht ohne den MDK! Betriebskrankenkassen wollen mit falschen Gutachtern Krankenakten einsehen
Tischmann, P. · Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 2002 · Heft 2 · S. 116 bis 118
Dokument
62115
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Krankenhäuser können von den Betriebskrankenkassen beauftragte Beratungsärzte abwimmeln, die medizinische Begutachtungen durchführen und Einsicht in die Krankenakten nehmen sollen. Dazu berechtigt sind nur MDK-Ärzte.
Schlagworte
MDK
BETRIEBSKRANKENKASSE
RECHT
EINSICHTSRECHT
KRANKENAKTE
Krankenhaus Umschau
Kulmbach