CareLit Fachartikel
Blinde Übernahme ist verboten
Linner, M.-T. · Pflegezeitschrift · 2002 · Heft 2 · S. 99 bis 102
Dokument
62196
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit Januar 2001 ist die Erstellung von Hygieneplänen Pflicht. Hier müssen die innerbetrieblichen Vorgehensweisen zum Infektionsschutz verbindlich festgehalten werden. Unklarheiten herrschen aber immer noch darüber, wie Hygienepläne von Pflegestandards abzugrenzen sind. Die Autorin stellt den Hygieneplan Prävention von katheterassoziierten Harnwegsinfektionen vor.
Schlagworte
HARNWEGSINFEKTION
KATHETER
INFEKTIONSPRÄVENTION
HYGIENERICHTLINIEN
HYGIENE
HYGIENEPLAN
Januar
Erstellung
Hygieneplänen
Pflicht
Müssen
Innerbetrieblichen
Vorgehensweisen
Infektionsschutz
Verbindlich
Festgehalten