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Bereitschaftsdienst bleibt Ruhezeit: EU-Richtlinie zur Arbeitszeit hat keine unmittelbare Wirkung Computerstreik ist rechtswidrig
Rocke, B.; Litschen, K.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2002 · Heft 3 · S. 184 bis 190
Dokument
62334
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Beitrag geht es um die Analyse der einzelnen Aussagen desumstrittenen EuGH-Urteils zum Bereitschaftsdienst und mögliche rechtlich Folgen für die bundesdeutschen Krankenhäuser. Die Autoren beziehen die zwischenzeitlich ergangenen Arbeitsgerichtsurteile mit ein. Nach ihrer Auffassung kann das Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht als Präjudiz für den deutschen Arbeitszeitschutz hinsichtlich der Bestimmung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit herangezogen werden.
Schlagworte
EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT
URTEIL
ARBEITSZEIT
BEREITSCHAFTSDIENST
Das Krankenhaus
Berlin