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Ist Bereitschaftsdienst Arbeitszeit?

Großkopf, V. · Die Rotkreutschwester, Berlin · 2002 · Heft 3 · S. 33 bis 35

Dokument
62363
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Rotkreutschwester, Berlin
Autor:innen
Großkopf, V.
Ausgabe
Heft 3 / 2002
Jahrgang 12
Seiten
33 bis 35
Erschienen: 2002-03-01 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Der Autor stellt das aufsehenerregende Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 3. Oktober 2000 vor. Es befand, dass der Bereitschaftsdienst der Ärzte als Arbeitszeit im Sinne der Richtlinie 93/104 des Europarates von 1993 zu bewerten ist.

Schlagworte

BEREITSCHAFTSDIENST ARBEITSZEIT EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT URTEIL IRIS ÄRZTE RICHTLINIE ARBEITSPLATZ WAHRNEHMUNG LUXEMBURG KRANKENHÄUSER ES GESUNDHEIT RECHTSPRECHUNG DEUTSCHLAND SCHREIBEN