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Unfall auf dem Arbeitsweg - Wann zahlt die Berufsgenossenschaft?

Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2002 · Heft 3 · S. 254 bis 257

Dokument
62380
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B.
Ausgabe
Heft 3 / 2002
Jahrgang 41
Seiten
254 bis 257
Erschienen: 2002-03-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Wenn jemand von einem Ort, der weiter entfernt ist als sein Wohnort, zur Arbeit fährt und einen Unfall erleidet, ist nicht mehr in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Der Autor stellt ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 2. Mai 2002 vor.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG URTEIL UNFALLVERSICHERUNG VERSICHERUNGSSCHUTZ UNFÄLLE ARBEIT WOHNUNG ARBEITSUNFÄLLE VERHALTEN BEURTEILUNG ARBEITSPLATZ APOTHEKEN ANÄSTHESIE KRANKENHAUSVERWALTUNG PATIENTEN ZEIT