CareLit Fachartikel

Zur Haftung von Belegarzt, Hebamme und Belegkrankenhaus im Rahmen der Geburtshilfe

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2002 · Heft 3 · S. 66 bis 72

Dokument
62610
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 3 / 2002
Jahrgang 6
Seiten
66 bis 72
Erschienen: 2002-03-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

In diesem Beitrag geht es um ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 26.07.2000. Schwerpunkt ist die Abgrenzung der vertraglichen Haftung von Belegarzt, Belegkrankenhaus und der dort beschäftigten Hebamme im Rahmen der Geburtshilfe. Es herrscht die Meinung vor, dass nach Übernahme der Verantwortung durch den Belegarzt nur dieser haftet, auch wenn ein Fehlverhalten des ihm unterstellten Krankenhauspersonals vorliegt.

Schlagworte

GEBURTSHILFE RECHT RECHTSPRECHUNG URTEIL PflegeRecht Neuwied