CareLit Fachartikel
Nochmal: Mobbing
Hohage, R. · Altenheim, Hannover · 2002 · Heft 4 · S. 46 bis 47
Dokument
62739
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bevor ein Arbeitnehmer Schmerzensgeld in Anspruch nehmen kann, muss er darlegen, dass es sich bei dem Verhalten des Arbeitgebers um dauerhafte, systematische, degradierende Handlungen gehandelt hat, die seine Gesundheitsbeeinträchtigungen verursacht haben. Der Autor klärt über die rechtliche Lage auf.
Schlagworte
ARBEITSRECHT
RECHT
SCHMERZENSGELD
MOBBING
Arbeitnehmer
Altenheim
Hannover