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Die ärztliche Schweigepflicht bei HIV-Infektion oder wenn Schweigen nicht mehr Gold ist Zum Beschluß des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main

Neumann, C. · Anästhesiologie und Intensivmedizin, Erlangen · 2002 · Heft 4 · S. 219 bis 221

Dokument
62757
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Anästhesiologie und Intensivmedizin, Erlangen
Autor:innen
Neumann, C.
Ausgabe
Heft 4 / 2002
Jahrgang 43
Seiten
219 bis 221
Erschienen: 2002-04-01 00:00:00
ISSN
0170-5334
DOI

Zusammenfassung

Das OLG Frankfurt kommt in seinem Urteil vom 8.7.1999 zu dem Schluß, daß die ärztliche Schweigepflicht nicht die Aufklärung über die Aids-Erkrankung des Lebenspartners und die bestehende Ansteckungsgefahr verbietet, wenn der Kranke erkennbar uneinsichtig ist und die Bekanntgabe verbietet.

Schlagworte

URTEIL SCHWEIGEPFLICHT HIV-INFEKTION GOLD ÄRZTE ÄRZTINNEN PATIENTEN LEBEN GESUNDHEIT INFEKTION APOTHEKER BERUFSAUSÜBUNG FÜHRUNG TOD EIGENTUM ANÄSTHESIOLOGIE