CareLit Fachartikel

Praxis des neuen Heimrechts Kann die Heimaufsicht ohne weiteres Nacht-und-Nebel-Aktion durchführen?

Seitter, O. · bpa Magazin, Mannheim · 2002 · Heft 4 · S. 18 bis 19

Dokument
62772
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
bpa Magazin, Mannheim
Autor:innen
Seitter, O.
Ausgabe
Heft 4 / 2002
Jahrgang 8
Seiten
18 bis 19
Erschienen: 2002-04-01 00:00:00
ISSN
0947-4285
DOI

Zusammenfassung

Nach dem neuen Heimgesetz können nun Prüfungen durch die Heimaufsicht jederzeit angemeldet oder unangemeldet erfolgen. Prüfungen zur Nachtzeit sind aber nur zulässig, wenn das Überwachungsziel zu anderen Zeiten nicht erreicht werden kann. Es gilt nach wie vor der Grundsatz: Beratung vor Überwachung.

Schlagworte

HEIMGESETZ HEIMAUFSICHT PRAXIS ES UNTERLAGEN HAND ZEIT BERATUNG SICHERHEIT FRÜHSTÜCK RICHTLINIE WOHNUNG GESUNDHEIT ERNÄHRUNG bpa Magazin Mannheim