CareLit Fachartikel
Praxis des neuen Heimrechts Kann die Heimaufsicht ohne weiteres Nacht-und-Nebel-Aktion durchführen?
Seitter, O. · bpa Magazin, Mannheim · 2002 · Heft 4 · S. 18 bis 19
Dokument
62772
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach dem neuen Heimgesetz können nun Prüfungen durch die Heimaufsicht jederzeit angemeldet oder unangemeldet erfolgen. Prüfungen zur Nachtzeit sind aber nur zulässig, wenn das Überwachungsziel zu anderen Zeiten nicht erreicht werden kann. Es gilt nach wie vor der Grundsatz: Beratung vor Überwachung.
Schlagworte
HEIMGESETZ
HEIMAUFSICHT
PRAXIS
ES
UNTERLAGEN
HAND
ZEIT
BERATUNG
SICHERHEIT
FRÜHSTÜCK
RICHTLINIE
WOHNUNG
GESUNDHEIT
ERNÄHRUNG
bpa Magazin
Mannheim