CareLit Fachartikel
Praxisarzt muss Deutsch können OVG NRW, Beschluss vom 9. Juli 2001
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 2002 · Heft 4 · S. 57 bis 59
Dokument
62802
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das VG Düsseldorf stellt in seinem Beschluss fest, dass die Voraussetzung für die Erteilung der zahnärztlichen Approbation an einen Ausländer u.a. die ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache ist. Dies gilt auch für ausländische Zahnärzte, die im Besitz eines Diplims nach Art. 3 der Richtlinie 78/686/EWG sind.
Schlagworte
NIEDERGELASSENER ARZT
URTEIL
APPROBATION
AUSLÄNDER
Der Arzt und sein Recht
Frankfurt