CareLit Fachartikel

Praxisarzt muss Deutsch können OVG NRW, Beschluss vom 9. Juli 2001

Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 2002 · Heft 4 · S. 57 bis 59

Dokument
62802
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2002
Jahrgang 14
Seiten
57 bis 59
Erschienen: 2002-04-01 00:00:00
ISSN
0935-5553
DOI

Zusammenfassung

Das VG Düsseldorf stellt in seinem Beschluss fest, dass die Voraussetzung für die Erteilung der zahnärztlichen Approbation an einen Ausländer u.a. die ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache ist. Dies gilt auch für ausländische Zahnärzte, die im Besitz eines Diplims nach Art. 3 der Richtlinie 78/686/EWG sind.

Schlagworte

NIEDERGELASSENER ARZT URTEIL APPROBATION AUSLÄNDER Der Arzt und sein Recht Frankfurt