CareLit Fachartikel
Aufenthaltsund Arbeitserlaubnis
Muschiol, T. · Häusliche Pflege, Hannover · 2002 · Heft 4 · S. 43 bis 44
Dokument
62864
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Beitrag geht es um die Einstellung von ausländischen Mitarbeitern und was Pflegedienste bei ihrem Einsatz beachten müssen. EU-Bürger brauchen grundsätzlich keine Genehmigung, anders bei Angehörigen eines Staates außerhalb der EU. Sie brauchen eine Genehmigung vom Arbeitsamt, die Arbeitserlaubnis. Der Autor klärt über die rechtliche Seite auf.
Schlagworte
EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT
RECHT
AUSLÄNDISCHES PFLEGEPERSONAL
Brauchen
Genehmigung
Arbeitserlaubnis
Diesem
Beitrag
Einstellung
Ausländischen
Mitarbeitern
Pflegedienste
Ihrem
Einsatz
Beachten
Häusliche Pflege