CareLit Fachartikel
Ambulante Kodierrichtlinien: Besonderheiten bei der Kodierung von Tumoren – Deutsches Ärzteblatt
KBV · Deutsches Ärzteblatt · 2011 · Heft 18 · S. 1 bis 1
Dokument
629124
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
**Zusammenfassung** Tumoren werden so lange als gesicherte Diagnose verschlüsselt, bis die Behandlung endgültig abgeschlossen ist. Werden anschließend Tumornachsorgeuntersuchungen durchgeführt, wird der Tumorkode mit dem Zusatzkennzeichen ‚Z‘ kodiert und darüber hinaus ein Kode aus Z08.- Nachuntersuchung nach Behandlung wegen bösartiger Neubildung für die Nachsorgeuntersuchung mit dem Zusatzkennzeichen ‚G‘ angegeben. Zur rein anamnestischen Information über einen bösartigen Tumor sieht die ICD-10-GM einen Kode aus Z85.- Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese vor.
Schlagworte
Tumor
Mammakarzinom
Carcinoma in Situ
Aszites
Brust
Strahlentherapie
Chemotherapie
Watchful Waiting
Cervix Uteri
Beurteilung
Bindegewebe
Biopsie
Ärzte
Anus
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