CareLit Fachartikel
Arzt darf sich Spezialist nennen Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 8. Januar 2002
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2002 · Heft 4 · S. 38 bis 42
Dokument
62946
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Bezeichnung eines Arztes als Wirbelsäulenspezialist oder Kniespezialist in einer Werbebroschüre nicht für sich genommenen schon unzulässig. Im vorliegenden Fall wenden sich die Beschwerdeführer gegen eine wettbewerbsrechtliche Verurteilung wegen unzulässiger Werbung in einem Faltblatt.
Schlagworte
URTEIL
WETTBEWERB
RECHT
Krankenhaus und Recht
Frankfurt