CareLit Fachartikel

Doktortitel von Briefkastenuni nicht anerkannt VG Koblenz, Urteil vom 13. Dezember 2000

Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2002 · Heft 4 · S. 51 bis53

Dokument
62949
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2002
Jahrgang 6
Seiten
51 bis53
Erschienen: 2002-04-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Das VG Koblenz entschied in einem Urteil, dass ein Scheinstudium an einer Briefkastenuniversität nicht zur Führung eines akademischen Doktorgrades genügt. Die Anerkennung eines im Ausland erworbenen Doktortitels kann nur erfolgen, wenn der Betroffene ein abgeschlossenens Studium an einer tatsächlich existierenden wissenschaftlichen Hochschule nachweisen kann.

Schlagworte

URTEIL HOCHSCHULAUSBILDUNG Krankenhaus und Recht Frankfurt