CareLit Fachartikel
Doktortitel von Briefkastenuni nicht anerkannt VG Koblenz, Urteil vom 13. Dezember 2000
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2002 · Heft 4 · S. 51 bis53
Dokument
62949
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das VG Koblenz entschied in einem Urteil, dass ein Scheinstudium an einer Briefkastenuniversität nicht zur Führung eines akademischen Doktorgrades genügt. Die Anerkennung eines im Ausland erworbenen Doktortitels kann nur erfolgen, wenn der Betroffene ein abgeschlossenens Studium an einer tatsächlich existierenden wissenschaftlichen Hochschule nachweisen kann.
Schlagworte
URTEIL
HOCHSCHULAUSBILDUNG
Krankenhaus und Recht
Frankfurt