CareLit Fachartikel

Ambulante Kodierrichtlinien: Rest- und Folgezustände von Erkrankungen – Deutsches Ärzteblatt

KBV · Deutsches Ärzteblatt · 2011 · Heft 08 · S. 1 bis 1

Dokument
629969
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
KBV
Ausgabe
Heft 08 / 2011
Jahrgang 43
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2011-02-25 00:00:00
ISSN
2199-7292
DOI

Zusammenfassung

Die Möglichkeiten zur Kodierung von Rest- und Folgezuständen von Erkrankungen nach den Regelungen aus der ICD-10-GM werden durch die ambulanten Kodierrichtlinien erläutert und eindeutig geregelt. Gibt es einen spezifischen Kode für die verbleibende Krankheitssituation, zum Beispiel „Rest- oder Folgezustände“ einer früheren Erkrankung, dann ist dieser zu nehmen. Der Kode erhält das Zusatzkennzeichen „G“ (nicht „Z“).

Schlagworte

Aphasie Krankenhaus Pneumonie Apallisches Syndrom Brustschmerzen Diabetes Mellitus Deutschland Diagnostik Beratung Boden Ärzte Schwangerschaft Dokumentation Geburt Deutsches Ärzteblatt