CareLit Fachartikel
Ambulante Kodierrichtlinien: Rest- und Folgezustände von Erkrankungen – Deutsches Ärzteblatt
KBV · Deutsches Ärzteblatt · 2011 · Heft 08 · S. 1 bis 1
Dokument
629969
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Möglichkeiten zur Kodierung von Rest- und Folgezuständen von Erkrankungen nach den Regelungen aus der ICD-10-GM werden durch die ambulanten Kodierrichtlinien erläutert und eindeutig geregelt. Gibt es einen spezifischen Kode für die verbleibende Krankheitssituation, zum Beispiel „Rest- oder Folgezustände“ einer früheren Erkrankung, dann ist dieser zu nehmen. Der Kode erhält das Zusatzkennzeichen „G“ (nicht „Z“).
Schlagworte
Aphasie
Krankenhaus
Pneumonie
Apallisches Syndrom
Brustschmerzen
Diabetes Mellitus
Deutschland
Diagnostik
Beratung
Boden
Ärzte
Schwangerschaft
Dokumentation
Geburt
Deutsches Ärzteblatt