CareLit Fachartikel
Arbeitszeugnis - Abschlusssätze
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2002 · Heft 4 · S. 115 bis 119
Dokument
63077
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorliegenden Fall hatte das BAG die Rechtsfrage zu klären, ob der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, das Arbeitszeugnis mit Formulierungen abzuschließen, in denen er der Arbeitnehmerin für die gute Zusammenarbeit dankt und ihr für die Zukunft alles Gute wünscht - eine sog. Schlussfloskel.
Schlagworte
ARBEITSZEUGNIS
URTEIL
PflegeRecht
Neuwied