CareLit Fachartikel

Arbeitszeugnis - Abschlusssätze

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2002 · Heft 4 · S. 115 bis 119

Dokument
63077
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 4 / 2002
Jahrgang 6
Seiten
115 bis 119
Erschienen: 2002-04-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Im vorliegenden Fall hatte das BAG die Rechtsfrage zu klären, ob der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, das Arbeitszeugnis mit Formulierungen abzuschließen, in denen er der Arbeitnehmerin für die gute Zusammenarbeit dankt und ihr für die Zukunft alles Gute wünscht - eine sog. Schlussfloskel.

Schlagworte

ARBEITSZEUGNIS URTEIL PflegeRecht Neuwied