CareLit Fachartikel
Personal im Visir
Richter, R. · Altenheim, Hannover · 2002 · Heft 5 · S. 45 bis 47
Dokument
63191
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Aufforderung der Kostenträger verpflichtet die Heimleitung, das in der LQV vereinbarte Personal nachzuweisen. Es muss der Nachweis erbracht werden, ob das vereinbarte Personal bereitgestellt und bestimmungsgemäß eingesetzt wird. Der Autor gibt Auskunft über das Verfahren und klärt über die rechtliche Lage auf.
Schlagworte
HEIMLEITUNG
PERSONALEINSATZ
RECHT
QUALITÄTSSICHERUNG
UNTERLAGEN
ARBEIT
ES
PERSONALABBAU
HÖHE
STATISTIK
Altenheim
Hannover