CareLit Fachartikel
Fristlose Kündigung wegen Annahme von Geldgeschenken
Hohage, R. · Altenheim, Hannover · 2002 · Heft 5 · S. 64 bis 65
Dokument
63195
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Annahme von Geldgeschenken entgegen einer Dienstanweisung kann ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung sein. Das keine Abmahnung voraus gegangen ist, spielt hier keine Rolle, da dem Betroffenen klar sein musste, dass er gegen die Dienstanweisung verstösst. Der Autor stellt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vor.
Schlagworte
DIENSTANWEISUNG
KÜNDIGUNG
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
RECHT
GELDLEISTUNG
Keine
Annahme
Geldgeschenken
Entgegen
Wichtiger
Grund
Fristlosen
Abmahnung
Voraus
Gegangen