CareLit Fachartikel

Fristlose Kündigung wegen Annahme von Geldgeschenken

Hohage, R. · Altenheim, Hannover · 2002 · Heft 5 · S. 64 bis 65

Dokument
63195
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Hohage, R.
Ausgabe
Heft 5 / 2002
Jahrgang 41
Seiten
64 bis 65
Erschienen: 2002-05-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Die Annahme von Geldgeschenken entgegen einer Dienstanweisung kann ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung sein. Das keine Abmahnung voraus gegangen ist, spielt hier keine Rolle, da dem Betroffenen klar sein musste, dass er gegen die Dienstanweisung verstösst. Der Autor stellt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vor.

Schlagworte

DIENSTANWEISUNG KÜNDIGUNG URTEIL RECHTSPRECHUNG RECHT GELDLEISTUNG ARBEITSPLATZ ES BERATER PATIENTEN BELOHNUNG PFLEGEHEIME LICHT Altenheim Hannover