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Ein Kaufvertrag über die Lieferung von nicht zugelassenen, jedoch zulassungspflichtigen Arzneimitteln aus dem Ausland ins Inland ist nach § 134 BGB nichtig

Apotheke & Recht, Frankfurt · 2002 · Heft 5 · S. 40 bis 42

Dokument
63215
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Apotheke & Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2002
Jahrgang 5
Seiten
40 bis 42
Erschienen: 2002-05-01 00:00:00
ISSN
1434-7970
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin hat ihren Sitz in den Niederlanden und vertreibt Präparate zur Prophylaxe und Therapie von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Gestritten wird um Ansprüche wegen Lieferungen des Mittels Rowland Formule aus dem Jahre 1999. Die Klägerin hat zwei Rechnungen zusammengefasst. Die Klägerin hat beantragt, die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen.

Schlagworte

URTEIL VERTRAG ARZNEIMITTEL LEBEN APOTHEKER PATIENTEN GESUNDHEITSZUSTAND ZEIT THERAPIE DEUTSCHLAND LEISTUNG MUSIKTHERAPIE APOTHEKEN MENSCHEN HAND VERTRÄGE