CareLit Fachartikel

Zur Zulassung von Parallelimporten zentral von der EMEA zugelassener Arzneimittel

Apotheke & Recht, Frankfurt · 2002 · Heft 5 · S. 43 bis 47

Dokument
63216
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Apotheke & Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2002
Jahrgang 5
Seiten
43 bis 47
Erschienen: 2002-05-01 00:00:00
ISSN
1434-7970
DOI

Zusammenfassung

Das Hanseatische Oberlandesgericht stellt in seinem Urteil vom 12. Juli 2001 fest, dass auch bei Parallelimport zentral von der EMEA zugelassener Arzneimittel beim Umpacken des Importeurs der Grundsatz der Erforderlichkeit gilt. Der Importeur ist unter seiner Funktionsbezeichnung auf der Gebrauchsinformation anzugeben, wenn das Präparat in eine neue äußere Umverpackung umgepackt wird.

Schlagworte

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