CareLit Fachartikel
Zur Zulassung von Parallelimporten zentral von der EMEA zugelassener Arzneimittel
Apotheke & Recht, Frankfurt · 2002 · Heft 5 · S. 43 bis 47
Dokument
63216
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Hanseatische Oberlandesgericht stellt in seinem Urteil vom 12. Juli 2001 fest, dass auch bei Parallelimport zentral von der EMEA zugelassener Arzneimittel beim Umpacken des Importeurs der Grundsatz der Erforderlichkeit gilt. Der Importeur ist unter seiner Funktionsbezeichnung auf der Gebrauchsinformation anzugeben, wenn das Präparat in eine neue äußere Umverpackung umgepackt wird.
Schlagworte
URTEIL
ARZNEIMITTEL
ITALIEN
DEUTSCHLAND
RICHTLINIE
RECHTSPRECHUNG
SPRACHE
ES
APOTHEKEN
PATIENTEN
ZULASSUNG
SCHREIBEN
WEIN
TELEFON
TELEFAX
NAMEN