CareLit Fachartikel
Der Apotheken-Name Internationale Apotheke ist irreführend im Sinne der Berufsordnung der Apothekerkammer Nordrhein
Apotheke & Recht, Frankfurt · 2002 · Heft 5 · S. 47 bis 50
Dokument
63217
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorliegenden Fall äußerte sich die beklagte Kammer gegenüber der Klägerin dahingehend, dass sie einer Firmierung Internationale Apotheke am D.platz, Apothekerin C. O. nicht zustimmen könne, sondern höchstens Internationale Apotheke als Zusatzbezeichnung neben der bisherigen Firmierung zulässig sei.
Schlagworte
URTEIL
APOTHEKE
BERUFSORDNUNG
NAMEN
APOTHEKER
APOTHEKEN
INVESTITIONEN
BEURTEILUNG
BEVÖLKERUNG
BEVÖLKERUNGSGRUPPEN
JUGOSLAWIEN
SICHERHEIT
VERSICHERUNGSSCHUTZ
WERBUNG
WAHRSCHEINLICHKEIT
ZULASSUNG