CareLit Fachartikel
Kurzzeitpflege Umsatzsteuerbefreiung
Schiffmann, D. · Heilberufe · 2002 · Heft 5 · S. 46
Dokument
63331
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einrichtungen der Kurzzeitpflege haben einen Unternehmensstatus, da sie selbstständig eine gewerbliche Tätigkeit ausüben. Darum besteht für sie grundsätzlich eine Umsatzsteuerpflicht. Welche Voraussetzungen für eine Befreiung von der Umsatzsteuer gelten, schildert der Autor in seinem Beitrag.
Schlagworte
KURZZEITPFLEGE
STEUER
PERSONEN
ZIELE
PFLEGEPERSONEN
ERHOLUNG
KRANKHEIT
NACHSORGE
HEILBERUFE