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Werbung und Packungshinweise für ein neuartiges Lebensmittel Landgericht Hamburg - Urteil vom 17. Mai 2001

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2002 · Heft 5 · S. 57 bis 62

Dokument
63418
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2002
Jahrgang 6
Seiten
57 bis 62
Erschienen: 2002-05-01 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Der Kläger, ein Verein mit Sitz in Bonn, wendet sich gegen die Werbung für ein neuartiges Lebensmittel. Die Beklagte vertreibt die becel pro akvit Diät-Halbfettmargarine mit Pflanzensterinen und bewirbt diese intensiv. Der Kläger meint, dass die Beklagte mit der Werbung gegen § 18 Abs. 1 Nr .1 LMBG verstoße.

Schlagworte

URTEIL MARKETING NAHRUNGSMITTEL Lebensmittel und Recht Frankfurt