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Werbung und Packungshinweise für ein neuartiges Lebensmittel Landgericht Hamburg - Urteil vom 17. Mai 2001
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2002 · Heft 5 · S. 57 bis 62
Dokument
63418
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger, ein Verein mit Sitz in Bonn, wendet sich gegen die Werbung für ein neuartiges Lebensmittel. Die Beklagte vertreibt die becel pro akvit Diät-Halbfettmargarine mit Pflanzensterinen und bewirbt diese intensiv. Der Kläger meint, dass die Beklagte mit der Werbung gegen § 18 Abs. 1 Nr .1 LMBG verstoße.
Schlagworte
URTEIL
MARKETING
NAHRUNGSMITTEL
Lebensmittel und Recht
Frankfurt