CareLit Fachartikel
Die Ausstattung vertraglich regeln
Richter, R. · Altenheim, Hannover · 2002 · Heft 6 · S. 27 bis 30
Dokument
63545
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei der Finanzierung von Hilfsmitteln für Heimbewohner werden sich die Krankenkassen nach dem Abgrenzungskatalog richten. Dies setzt die Heimträger unter Zugzwang, denn sie sind nun ihrerseits gefordert, die sachliche Ausstattung der Heime vertraglich festzulegen. Der Autor erläutert die rechtliche Situation und die Auswirkungen.
Schlagworte
FINANZIERUNG
KRANKENKASSE
HEIMTRÄGER
PFLEGEHILFSMITTEL
Altenheim
Hannover