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Internetanschluss für den Betriebsrat?
Hohage, R. · Altenheim, Hannover · 2002 · Heft 6 · S. 53
Dokument
63550
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Beitrag geht es um ein Urteil des Landesgerichts Köln vom September 2001. Das Landesgericht behandelte die Frage, ob der Arbeitgeber dem Betriebsrat einen Internetanschluss mit eigener E-Mail- Adresse zur Verfügung stellen muss. Das Gericht erkannte die Erforderlichkeit nicht an. Der Autor befasst sich mit der Begründung.
Schlagworte
ARBEITSRECHT
PERSONALRAT
INTERNET
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