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Internetanschluss für den Betriebsrat?

Hohage, R. · Altenheim, Hannover · 2002 · Heft 6 · S. 53

Dokument
63550
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Hohage, R.
Ausgabe
Heft 6 / 2002
Jahrgang 41
Seiten
53
Erschienen: 2002-06-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

In diesem Beitrag geht es um ein Urteil des Landesgerichts Köln vom September 2001. Das Landesgericht behandelte die Frage, ob der Arbeitgeber dem Betriebsrat einen Internetanschluss mit eigener E-Mail- Adresse zur Verfügung stellen muss. Das Gericht erkannte die Erforderlichkeit nicht an. Der Autor befasst sich mit der Begründung.

Schlagworte

ARBEITSRECHT PERSONALRAT INTERNET URTEIL BERATER BELEGSCHAFT TELEFON TELEFAX ARBEIT KOMMUNIKATION WAHRNEHMUNG Altenheim Hannover