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Pflegestudium führt zur Höhergruppierung

Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2002 · Heft 6 · S. 518 bis 519;521bis 522

Dokument
63600
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B.
Ausgabe
Heft 6 / 2002
Jahrgang 41
Seiten
518 bis 519;521bis 522
Erschienen: 2002-06-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

In dem vorliegenden Beitrag geht es um ein Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom Februar 2001. Das Gericht erkannte erstmals an, dass ein Pflegestudium zu einer Höhergruppierung von KR VI nach KR VII führen kann. Diese tarifrechtliche Anerkennung des Pflegestudiums ist für alle Unterrichtsschwestern und -pfleger von großer Bedeutung.

Schlagworte

URTEIL HOCHSCHULAUSBILDUNG RECHT PFLEGE SCHULEN SCHREIBEN UNTERRICHT WISSEN DENKEN FORTBILDUNG ES ARBEITSVERHÄLTNIS RECHTSPRECHUNG CHARAKTER ZEIT SPRACHE