CareLit Fachartikel

Streit um die Rufbereitschaft

Muschiol, T. · Häusliche Pflege, Hannover · 2002 · Heft 6 · S. 43 bis 44

Dokument
63615
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Muschiol, T.
Ausgabe
Heft 6 / 2002
Jahrgang 11
Seiten
43 bis 44
Erschienen: 2002-06-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Wenn ein Pflegedienst nicht an Tarifverträge gebunden ist, sollte die Vergütungsregelung der Rufbereitschaft eindeutig per Vertrag oder Betriebsvereinbarung geregelt werden. Jeder Mitarbeiter sollte von diesen betriebsinternen Regelungen Kenntnis haben, um arbeitsrechtliche Streitereien zu vermeiden. Der Autor befasst sich mit der rechtlichen Lage.

Schlagworte

VERGÜTUNG BEREITSCHAFTSDIENST TARIFVERTRAG RECHT BEURTEILUNG ÄRGER WOHNUNG NOTFÄLLE ES ZEIT ARBEIT PATIENTEN FREIHEIT Häusliche Pflege Hannover