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Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit? LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12. März 2002

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2002 · Heft 6 · S. 277 bis 278

Dokument
63845
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2002
Jahrgang 16
Seiten
277 bis 278
Erschienen: 2002-06-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Im vorliegenden Fall streiten die Parteien darüber, ob der durch die Beklagte angeordnete Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit oder als Ruhezeit zu werten ist. Dabei geht es ausschließlich um die arbeitsschutzrechtliche Seite des Bereitschaftsdienste, nicht dagegen um die vergütungsrechtliche Seite.

Schlagworte

URTEIL BEREITSCHAFTSDIENST ARBEITSZEIT Zeitschrift für Tarifrecht München