CareLit Fachartikel
Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit? LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12. März 2002
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2002 · Heft 6 · S. 277 bis 278
Dokument
63845
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorliegenden Fall streiten die Parteien darüber, ob der durch die Beklagte angeordnete Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit oder als Ruhezeit zu werten ist. Dabei geht es ausschließlich um die arbeitsschutzrechtliche Seite des Bereitschaftsdienste, nicht dagegen um die vergütungsrechtliche Seite.
Schlagworte
URTEIL
BEREITSCHAFTSDIENST
ARBEITSZEIT
Zeitschrift für Tarifrecht
München